Page 78 - MOHR Stadtillu - Ausgabe 255
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BLECHSCHADEN · WAS GESCHIEHT MIT MEINEM WAGEN?
gements betreffe außer den Werkstätten aber genau so den Endverbraucher. Der ADAC mahnt, dass die „Zeche auf keinen Fall am Unfallopfer hängen bleiben darf“, so z.B. durch „Vergessen der sog. merkantilen Wert- minderung als Schadensposten.
Und diese Gefahr bestünde dadurch, dass beim Schadenmanagement freie Rechtsan- wälte und Sachverständige weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Versicherer sug-
gerierten dem Autofahrer oftmals er fahre besser damit, ihnen die gesamte Schadens- abwicklung einschließlich Wahl der Werk- statt zu überlassen.
Darüber hinaus würden dem Autofahrer häufig Dinge als besondere Leistung ver- sprochen, für die die Versicherer ohne hin aufkommen müssen, zum Beispiel den im Haftpflichtfall für den Geschädigten kosten- losen Ersatzwagen.
Deshalb sollten es sich die Autofahrer zwei- mal überlegen, ob die Wahrung ihrer Inter- essen sich beim ersatzpflichtigen Versicherer in guten Händen befindet.
1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
Schadensfeststellung nach einem Verkehrs- unfall, Beweissicherung bei strittigen Unfall- hergang, Maschinengutachten (Gebraucht-
wagen-ankauf), Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten), Oldtimergutachten, Unfall- rekonstruktion
2. Wie kann der Geschädigte einen seriösen Sachverständigen erkennen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Di- plom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mit- glied in einem anerkannten Berufsverband
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- STADTILLU FÜR COBURG, LICHTENFELS & KRONACH

