Page 83 - MOHR Stadtillu - Ausgabe 255
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WAS TUN, WENNS GEKRACHT HAT
  AUTO
 Sie rechtsschutzversichert sind, ist sogar die- se Überlegung für Sie uninteressant.
3. Der Rechtsanwalt hat den Gesamt- überblick
Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, weiß nur Ihr Rechtsanwalt. Ihr Rechtsanwalt hat den Überblick. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehre- ren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Ihr Un- fallgegner, der Halter des gegnerischen Fahr- zeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen ge- fahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte, de- ren zuständige Sozialversicherungsträger usw. usf.: Alle verfolgen sie auf unterschiedli- chen Wegen verschiedene Interessen. Alle Fronten gleichzeitig im Blick zu haben und zu wissen, was wann zu tun das Beste ist, weiß nur Ihr Rechtsanwalt. Denn es gehört zu den kompliziertesten Dingen nach einem Unfall, gegenüber jedem einzelnen Gegner und Beteiligten die richtige Strategie zu wäh- len und sich dabei nicht in Widersprüche zu verwickeln. TIPP: So ist zum Beispiel gegen- über der Polizei grundsätzlich zu beachten, um Unfallgeschehen nichts (aber auch gar nichts!) zu sagen. Denn gleich, was Sie am Unfallort oder später gegenüber der Polizei für Angaben machen; und gleich, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht: Sie re- den sich um Kopf und Kragen. Gleich, ob es um einen bewaffneten Raubüberfall oder um eine Geschwindigkeitsübertretung geht – die wichtigste und grundlegendste Regel im Umgang mit der Polizei lautet immer: Sa- gen Sie zur Sache niemals auch nur ein einzi- ges Wort – es sei denn, Sie kommen unzwei- felhaft nur als Zeuge in Frage. Aussagever- weigerung
4. Der Rechtsanwalt schützt vor der Versicherung
“Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensab- wicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten,” so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Ar- beitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deut- schen Anwaltverein. Oftmals werde überse- hen, dass es sich bei der gegnerischen Versi-
Quelle: http://www.unfall-und-was-nun.de
cherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. “Aus Un- kenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet”, so Gebhardt. Seien Sie daher unbedingt auf der Hut, wenn Ihnen die Versicherung eine un- komplizierte Schadensabwicklung anbietet.
5. Der Rechtsanwalt sorgt für Waffen- gleichheit.
Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen (und nur damit!) bestens auskennen. Das Gleiche gilt für Polizei und Bußgeldbehörden, die sich auf ihre ganz ei- gene Art auf ihr Fachgebiet spezialisiert ha- ben. Der Einzige, der nach einem Unfall un- bekanntes Gebiet betritt, sind Sie.
Wegen des “Prinzips der Waffengleichheit” haben Sie daher nicht nur grundsätzlich An- spruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftra- gen. Sie haben außerdem Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekom- men. Das Prinzip der “Waffengleichheit” ist eine Essenz des Rechtsstaats. Verzichten Sie nicht ohne Not auf dieses grundlegende Recht!
                             FROHE
WEIHNACHTEN!
wünscht RadioEINS
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