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 WAS TUN WENNS GEKRACHT HAT
AUTO
den im Haftpflichtfall für den Geschädigten kostenlosen Ersatzwagen.
Deshalb sollten es sich die Autofahrer zweimal überlegen, ob die Wahrung ihrer Interessen sich beim ersatzpflichtigen Versicherer in gu- ten Händen befindet.
1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
Schadensfeststellung nach einem Verkehrsun- fall, Beweissicherung bei strittigen Unfallher- gang, Maschinengutachten (Gebrauchtwage- nankauf), Fahrzeugbewertungen (Wertgut- achten), Oldtimergutachten, Unfallrekonstruk- tion
2. Wie kann der Geschädigte einen seri- ösen Sachverständigen erkennen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-In- genieur ist und darüber hinaus Mitglied in ei- nem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK ist. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidi- gung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachver- ständigen vor Ort können überdies Unfallpäs- se angefordert werden mit wichtigen Hinwei- sen für das korrekte Verhalten nach dem Un- fall. Der Sachverständige in Ihrer Nähe – ON- LINE: „Wo finde ich den richtigen Sachverstän- digen ... “?
3. Wer trägt die Kosten für den Sachver- ständigen bei Kaskoschadensfällen?
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