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- STADTILLU FÜR COBURG, LICHTENFELS & KRONACH
ERSTER SCHNEE
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Ver- sicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines so genannten Sachverständi- genverfahrens. In diesem Verfahren beauf- tragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Eini- ge Rechtsschutzversicherer, so z.B. der ADAC- Rechtschutz, übernehmen die im Sachverstän- digenverfahren anfallenden Kosten. 4. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden einen Kostenvoranschlag in meiner Reparatur- werkstatt einzuholen?
Antwort: Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt,
erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissi- chernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung.
Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfa- chen Schaden handelte. Häufig sind bei ei- nem vermeidlich leichten Blechschaden tra- gende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein.
In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängi- gen Sachverständigen auf Nummer sicher.



























































































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